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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Betreuungsverfügung & Betreuungsrecht — einfach erklärt, ohne Fachchinesisch.

Einfach erklärt

Gibt es keine Vorsorgevollmacht und kann jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen eine gesetzliche Betreuung — nicht automatisch ein Familienmitglied, sondern wen das Gericht für geeignet hält.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus schriftlich fest, wen das Gericht in diesem Fall als Betreuer bestellen soll, und können auch Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten. Sie ist die Absicherung für den Fall, dass (noch) keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht.

Das Wichtigste für Sie

Ohne Vollmacht oder Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht, wer Betreuer wird — nicht automatisch die Familie.
Eine gerichtlich bestellte Betreuung unterliegt der gerichtlichen Aufsicht — mit mehr Aufwand als eine private Vollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht verhindert in den meisten Fällen, dass überhaupt eine gerichtliche Betreuung nötig wird.

So hilft Ihnen der Familien-Navigator

Wir erklären, ob in Ihrer Situation eine Vollmacht ausreicht oder eine Betreuungsverfügung zusätzlich sinnvoll ist — und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

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