Was ist eine Betreuungsverfügung?
Betreuungsverfügung & Betreuungsrecht — einfach erklärt, ohne Fachchinesisch.
Einfach erklärt
Gibt es keine Vorsorgevollmacht und kann jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen eine gesetzliche Betreuung — nicht automatisch ein Familienmitglied, sondern wen das Gericht für geeignet hält.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus schriftlich fest, wen das Gericht in diesem Fall als Betreuer bestellen soll, und können auch Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten. Sie ist die Absicherung für den Fall, dass (noch) keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht.
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Wir erklären, ob in Ihrer Situation eine Vollmacht ausreicht oder eine Betreuungsverfügung zusätzlich sinnvoll ist — und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.
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