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Was ist das Bayerische Landespflegegeld?

Bayerisches Landespflegegeld — einfach erklärt, ohne Fachchinesisch.

Einfach erklärt

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, einmal jährlich ein Landespflegegeld — zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Antrag ist einfach und muss in der Regel nur einmal gestellt werden; die Auszahlung erfolgt dann jährlich automatisch.

Das Wichtigste für Sie

Gilt zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegekasse.
Voraussetzungen: Pflegegrad 2+ und Hauptwohnsitz in Bayern.
Einmal beantragen genügt in der Regel — danach kommt das Geld jährlich.

So hilft Ihnen der Familien-Navigator

Wir helfen Ihnen, den möglichen Anspruch zu überblicken und den Antrag vorzubereiten, wenn wir Ihren Pflegegrad-Antrag begleiten.

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