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Pflege verstehen — Schritt für Schritt.

Pflegegrad, Pflegekasse, Begutachtung: Begriffe, die im ersten Moment erschlagen. Hier finden Sie die wichtigsten in einfacher Sprache erklärt, sehen, wie ein Antrag abläuft, und können mit unserem Rechner grob abschätzen, welcher Pflegegrad in Frage kommt.

Einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe — ohne Fachchinesisch.

Jeden Begriff ausführlich erklärt finden Sie in unserem Pflege-Lexikon.

Zwölf Wörter, die im Pflege-Alltag ständig auftauchen. Tippen Sie auf einen Begriff, um die Erklärung zu lesen.

Die Einstufung, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht — in fünf Stufen (1 = geringe, 5 = schwerste Beeinträchtigung). Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen".
Der Kostenträger der Pflegeversicherung. Sie ist an Ihre Krankenkasse angebunden — dort stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad. Für jeden gesetzlich Versicherten besteht automatisch eine Pflegeversicherung.
Ein unabhängiger Gutachterdienst. Eine Pflegefachkraft oder Ärztin besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, schaut sich den Alltag an und empfiehlt der Pflegekasse einen Pflegegrad. Der Besuch ist kostenlos.
Das Verfahren, mit dem der Pflegegrad ermittelt wird — das „Neue Begutachtungsassessment". Bewertet werden sechs Lebensbereiche (Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltag & Kontakte) und in ein Punktesystem von 0 bis 100 übersetzt.
Eine monatliche Geldleistung ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügt. 2026: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5).
Das monatliche Budget für einen ambulanten Pflegedienst (ab Pflegegrad 2). Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. 2026: 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5). Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung mischen.
131 € pro Monat für alle Pflegegrade (1–5) bei häuslicher Pflege. Zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Alltagsangebote — etwa Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich begrenzt ansparen.
Springt ein, wenn die pflegende Person ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit. Die Ersatzpflege wird finanziert. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €.
Vorübergehende vollstationäre Pflege im Heim — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangszeit. Wird ebenfalls aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert.
Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektion) — bis 42 € pro Monat, ab Pflegegrad 1. Dazu technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf.
Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich widersprechen. Gut dokumentierte Anträge — mit Pflegetagebuch und ärztlichen Attesten — haben reale Erfolgsaussichten.
Eine zusätzliche Leistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern — unabhängig vom Pflegegeld der Kasse. Ab 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (zuvor 1.000 €).
So läuft es ab

Ein Pflegegrad-Antrag in sechs Schritten.

Von der ersten Mitteilung an die Pflegekasse bis zum Bescheid — der Weg ist überschaubarer, als er wirkt.

1

Antrag stellen

Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt zunächst: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Die Kasse schickt dann die Unterlagen.

Wichtig: Das Antragsdatum zählt — Leistungen werden ab diesem Monat rückwirkend gezahlt.
2

Formular ausfüllen

Die Pflegekasse schickt den offiziellen Antrag zu. In Ruhe ausfüllen, nichts beschönigen — und eine Kopie für die eigenen Unterlagen behalten.

3

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wo im Alltag Unterstützung nötig ist — beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Terminen. Das macht die Begutachtung greifbar und fair.

4

Begutachtungstermin

Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und schaut sich die sechs Lebensbereiche an. Angehörige dürfen — und sollten — dabei sein.

Kostenlos. Kein Test, den man „bestehen" muss — es geht um ein ehrliches Bild des Alltags.
5

Bescheid erhalten

Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung.

6

Leistungen wählen

Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination — Sie entscheiden, was zu Ihrer Situation passt. Ist der Grad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung — mit Tipps, Fristen und häufigen Fehlern →

Grobe Orientierung

Pflegegrad-Rechner: Was könnte herauskommen?

Beantworten Sie zehn Fragen zum Alltag. Der Rechner schätzt daraus einen möglichen Pflegegrad — angelehnt an die sechs Begutachtungs-Bereiche.

Bitte beachten: Diese Berechnung ist eine grobe, unverbindliche Orientierung — kein Ersatz für die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Verbindlich ist allein deren Einschätzung.
Bitte alle Fragen beantworten.

mögliches Pflegegeld / Monat (2026)
Übersicht 2026

Was bringt welcher Pflegegrad?

Die wichtigsten monatlichen Leistungen bei häuslicher Pflege auf einen Blick. Bundesweit einheitlich — unabhängig von der Kasse.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistung / MonatEntlastungsbetrag / Monat
1131 €
2347 €796 €131 €
3599 €1.497 €131 €
4800 €1.859 €131 €
5990 €2.299 €131 €
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (ab Pflegegrad 2).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat, bereits ab Pflegegrad 1.
  • Bayerisches Landespflegegeld: 500 € pro Jahr für Betroffene ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern — zusätzlich zum Pflegegeld der Kasse.
  • Wohnumfeld verbessern: Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift).

Stand: 2026. Alle Beträge nach SGB XI, bundeseinheitlich. Alle Angaben ohne Gewähr.

Gut vorbereitet

Checkliste für den Begutachtungstermin.

Was am Tag des Termins bereitliegen sollte — damit das Gespräch ein ehrliches, vollständiges Bild ergibt.

Das sollte bereitliegen

Am besten schon ein paar Tage vorher zusammenlegen.

  • Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen
  • Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenplan
  • Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hörgerät …)
  • Ausweis und Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
  • Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Pflegediensten
  • Eine vertraute Person, die beim Termin dabei ist und mit einordnet
  • Ehrliche Notizen zu schlechten Tagen — nicht nur zu den guten
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Pflegehilfsmittel.
Nichts. Der Besuch des Medizinischen Dienstes ist für Sie kostenlos — er wird von der Pflegeversicherung getragen.
In der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Bei besonderer Dringlichkeit (etwa im Krankenhaus) geht es schneller.
Ja. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt. Deshalb: früh den Antrag stellen.
Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Ein gut geführtes Pflegetagebuch und ärztliche Atteste erhöhen die Chancen deutlich.
Ja. Das bayerische Landespflegegeld (ab 2026: 500 € pro Jahr) erhalten Betroffene ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern — zusätzlich und unabhängig vom Pflegegeld der Kasse.
Sie müssen das nicht allein durchdringen

Wir übernehmen den Papierkram. Sie bleiben Tochter oder Sohn.

Antrag, Begutachtung, Widerspruch, Fristen — wir kennen die Wege in München und Umland und gehen sie für Ihre Familie.

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