Pflege verstehen — Schritt für Schritt.
Pflegegrad, Pflegekasse, Begutachtung: Begriffe, die im ersten Moment erschlagen. Hier finden Sie die wichtigsten in einfacher Sprache erklärt, sehen, wie ein Antrag abläuft, und können mit unserem Rechner grob abschätzen, welcher Pflegegrad in Frage kommt.
Die wichtigsten Begriffe — ohne Fachchinesisch.
Jeden Begriff ausführlich erklärt finden Sie in unserem Pflege-Lexikon.
Zwölf Wörter, die im Pflege-Alltag ständig auftauchen. Tippen Sie auf einen Begriff, um die Erklärung zu lesen.
Ein Pflegegrad-Antrag in sechs Schritten.
Von der ersten Mitteilung an die Pflegekasse bis zum Bescheid — der Weg ist überschaubarer, als er wirkt.
Antrag stellen
Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt zunächst: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Die Kasse schickt dann die Unterlagen.
Formular ausfüllen
Die Pflegekasse schickt den offiziellen Antrag zu. In Ruhe ausfüllen, nichts beschönigen — und eine Kopie für die eigenen Unterlagen behalten.
Pflegetagebuch führen
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wo im Alltag Unterstützung nötig ist — beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Terminen. Das macht die Begutachtung greifbar und fair.
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und schaut sich die sechs Lebensbereiche an. Angehörige dürfen — und sollten — dabei sein.
Bescheid erhalten
Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung.
Leistungen wählen
Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination — Sie entscheiden, was zu Ihrer Situation passt. Ist der Grad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung — mit Tipps, Fristen und häufigen Fehlern →
Pflegegrad-Rechner: Was könnte herauskommen?
Beantworten Sie zehn Fragen zum Alltag. Der Rechner schätzt daraus einen möglichen Pflegegrad — angelehnt an die sechs Begutachtungs-Bereiche.
Was bringt welcher Pflegegrad?
Die wichtigsten monatlichen Leistungen bei häuslicher Pflege auf einen Blick. Bundesweit einheitlich — unabhängig von der Kasse.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|---|---|
| 1 | – | – | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
- Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (ab Pflegegrad 2).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat, bereits ab Pflegegrad 1.
- Bayerisches Landespflegegeld: 500 € pro Jahr für Betroffene ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern — zusätzlich zum Pflegegeld der Kasse.
- Wohnumfeld verbessern: Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift).
Stand: 2026. Alle Beträge nach SGB XI, bundeseinheitlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Checkliste für den Begutachtungstermin.
Was am Tag des Termins bereitliegen sollte — damit das Gespräch ein ehrliches, vollständiges Bild ergibt.
Das sollte bereitliegen
Am besten schon ein paar Tage vorher zusammenlegen.
- Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen
- Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenplan
- Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hörgerät …)
- Ausweis und Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
- Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Pflegediensten
- Eine vertraute Person, die beim Termin dabei ist und mit einordnet
- Ehrliche Notizen zu schlechten Tagen — nicht nur zu den guten
Kurz beantwortet.
Wir übernehmen den Papierkram. Sie bleiben Tochter oder Sohn.
Antrag, Begutachtung, Widerspruch, Fristen — wir kennen die Wege in München und Umland und gehen sie für Ihre Familie.
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