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Schritt für Schritt

Einen Pflegegrad beantragen.

Der Weg von der ersten Mitteilung an die Pflegekasse bis zum Bescheid — verständlich erklärt, mit den Tipps, die wirklich einen Unterschied machen, und den Fehlern, die Sie sich sparen können.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Formlos und kostenlos: Ein Anruf oder kurzer Brief an die Pflegekasse genügt für den Antrag.
  • Das Antragsdatum zählt: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat — auch wenn der Bescheid später kommt.
  • Zu Hause & in 25 Arbeitstagen: Die Begutachtung findet bei Ihnen statt, den Bescheid gibt es meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Jetzt wichtig: Heute den formlosen Antrag stellen — jeder Monat ohne Antrag verschenkt rückwirkende Leistungen.
Antrag stellenPflegetagebuchBegutachtungBescheidLeistungen wählen
Der Ablauf

Sechs Schritte bis zum Pflegegrad.

Der Weg zum Pflegegrad — im Überblick

Vier Stationen. Sie müssen keine allein gehen: Wir stellen den Antrag, bereiten die Begutachtung vor und begleiten Sie bis zum Bescheid.

Antrag bei der Pflegekasse Begutachtung Medizinischer Dienst Bescheid Einstufung prüfen Leistungen Pflegegeld & mehr
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Den Antrag stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Ein Anruf, ein kurzer Brief oder das Online-Formular genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angebunden — dorthin geht der Antrag.

WichtigDas Antragsdatum zählt: Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gezahlt — auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt. Also lieber heute als morgen.
Unsicher, welcher Grad? Pflegegrad-Rechner
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Das Formular ausfüllen

Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular. Darin geben Sie an, wer pflegebedürftig ist, wer pflegt und welche Leistungsart Sie zunächst wünschen (das lässt sich später ändern). Legen Sie vorhandene Arztberichte und Diagnosen bei.

Gut zu wissenSie müssen sich jetzt noch nicht festlegen. Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination entscheiden Sie in Ruhe, wenn der Pflegegrad feststeht.
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Ein Pflegetagebuch führen

Der wichtigste Vorbereitungsschritt. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, bei welchen Tätigkeiten wie viel Unterstützung nötig ist — Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität, nächtlicher Bedarf, Verhaltensauffälligkeiten. Das macht den Aufwand für den Gutachter greifbar und fair.

TippOhne Dokumentation wird der Aufwand häufig zu niedrig eingeschätzt. Ein ehrliches Pflegetagebuch ist Ihr stärkstes Argument.
Checkliste für den Termin
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Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof) kündigt einen Hausbesuch an. Eine Gutachterin schaut sich den Alltag an und bewertet sechs Lebensbereiche, die in ein Punktesystem von 0 bis 100 übersetzt werden:

MobilitätGeistige FähigkeitenVerhalten & PsycheSelbstversorgungUmgang mit KrankheitAlltag & Kontakte
Beim TerminEine vertraute Person sollte dabei sein und mit einordnen. Seien Sie ehrlich — auch über schlechte Tage. Nichts beschönigen („es geht schon"), aber auch nicht übertreiben. Der Besuch ist kostenlos.
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Gutachten & Bescheid

Der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten mit einer Empfehlung. Die Pflegekasse entscheidet und schickt Ihnen den Bescheid schriftlich — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragstellung.

TippFordern Sie das Gutachten gleich mit an — Sie haben ein Recht darauf. Nur so sehen Sie die Begründung und können im Zweifel gezielt widersprechen.
Wann muss der Bescheid da sein? Fristen-Rechner
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Leistungen wählen — oder Widerspruch

Ab Pflegegrad 2 wählen Sie zwischen Pflegegeld, Sachleistung oder einer Kombination. Ab Pflegegrad 1 stehen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zu. Ist der Grad zu niedrig oder abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was steht mir zu? Pflegegeld-Rechner Leistungsübersicht 2026
Aus der Praxis

Die fünf häufigsten Fehler.

  • Zu lange warten. Jeder Monat ohne Antrag verschenkt rückwirkende Leistungen. Stellen Sie den Antrag, sobald sich Bedarf abzeichnet.
  • Kein Pflegetagebuch. Ohne Dokumentation wird der Aufwand fast immer unterschätzt.
  • Beim Termin beschönigen. Verständlicher Stolz führt oft zu einem zu niedrigen Grad. Der schlechte Tag gehört ins Bild.
  • Den Bescheid ungeprüft akzeptieren. Viele zu niedrige Bescheide hätten mit Widerspruch Erfolg gehabt.
  • Das Gutachten nicht anfordern. Ohne die Begründung ist ein gezielter Widerspruch kaum möglich.
Was passt zu Ihnen?

Wie geht es für Sie weiter?

Sie müssen das nicht allein durchdringen

Wir stellen den Antrag, bereiten die Begutachtung vor — und begleiten Sie bis zum Bescheid.

Antrag, Pflegetagebuch, Termin, Widerspruch, Fristen: Wir kennen die Wege in München und Umland und gehen sie für Ihre Familie.

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