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Pflege-Rechner — Klarheit in Zahlen.

Was steht Ihnen zu, was bleibt als Eigenanteil, wann läuft welche Frist? Sechs verständliche Rechner geben eine erste, unverbindliche Orientierung — Stand 2026.

Rechner 1

Pflegegeld & Kombinationsleistung

Wählen Sie den Pflegegrad. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, zeigt der Rechner, wie viel Pflegegeld anteilig übrig bleibt (Kombinationsleistung).

0 %100 %
0 % = reine Angehörigenpflege, 100 % = Sachleistung voll ausgeschöpft.
Pflegegeld / Monat
347 €
bei reiner Pflege durch Angehörige
Volles Pflegegeld347 €
Sachleistung (Pflegedienst)796 €
Entlastungsbetrag131 €

Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Unverbindliche Orientierung.

Rechner 2

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat stehen allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu — für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich begrenzt ansparen.

012
Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres.
Aktuell verfügbar
786 €
aus noch nicht genutzten Monaten
Pro Monat131 €
Pro Jahr1.572 €

Einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anteilig den Pflegedienst. Stand 2026.

Rechner 3

Eigenanteil im Pflegeheim

Was bleibt monatlich selbst zu tragen? Der Leistungszuschlag der Pflegekasse (§ 43c) senkt den pflegebedingten Eigenanteil — je länger der Aufenthalt, desto stärker.

Der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil" — steht in der Entgeltübersicht des Heims (Ø ca. 2.325 €).
Wird immer voll selbst getragen.
Eigenanteil / Monat
2.876 €
nach Abzug des Leistungszuschlags
Leistungszuschlag (§ 43c)− 349 €
Verbleibender Pflege-Eigenanteil1.976 €
Wohnen & Verpflegung900 €

Vereinfachte Schätzung nach SGB XI (§ 43, § 43c), Stand 2026. Pflegegrad 1 erhält 131 € Zuschuss, aber keinen Leistungszuschlag. Verbindlich ist die Abrechnung des Heims. Reicht das Einkommen nicht, hilft die „Hilfe zur Pflege".

Rechner 4

Grundsicherung im Alter

Reicht die Rente nicht zum Leben, kann die Grundsicherung die Lücke schließen. Eine grobe Einschätzung: Regelbedarf plus Warmmiete minus anrechenbares Einkommen.

Miete inkl. Neben- und Heizkosten (angemessen).
Möglicher Anspruch / Monat
1.263 €
grobe Schätzung
Regelbedarf563 €
+ Warmmiete700 €
− Einkommen1.050 €

Stark vereinfacht (Regelsatz 2026: 563 € / 1.012 €). Nicht berücksichtigt: Vermögen, Freibeträge, Mehrbedarfe, Kranken-/Pflegeversicherung. Verbindlich entscheidet das Sozialamt.

Rechner 5

Wohngeld — Kurz-Check

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, auch für Rentner. Die Berechnung ist komplex — dieser Check gibt nur eine grobe Richtung, ob sich ein Antrag lohnt.

Einschätzung
ca. 190 €
geschätztes Wohngeld / Monat
Ein Antrag lohnt sich wahrscheinlich.

Sehr grobe Schätzung ohne Mietstufe und Detailregeln. Der offizielle Wohngeldrechner des Bundes liefert das verbindliche Ergebnis. Wer Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld (und umgekehrt).

Rechner 6

Fristen-Rechner

Kein Datum verpassen: Berechnen Sie die Widerspruchsfrist oder wann der Bescheid spätestens da sein sollte.

Widerspruch möglich bis
Datum wählen

Orientierung ohne Gewähr. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids; Feiertage sind bei den Arbeitstagen nicht berücksichtigt. Im Zweifel gilt das Datum im Bescheid.

Rechner 7

Pflegedienst-Kosten & Eigenanteil

Sie lassen zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst helfen? Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades — der Rechner zeigt, was übernommen wird und was bleibt.

Sachleistung gibt es ab Pflegegrad 2.
Ihr Eigenanteil / Monat
104 €
was über die Sachleistung hinausgeht
Sachleistung (Höchstbetrag)796 €
Von der Kasse übernommen796 €
Zusätzliches Pflegegeld (Kombi)0 €

Sachleistung nach SGB XI, Stand 2026 (PG 2–5: 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €). Liegen die Kosten unter dem Höchstbetrag, kann anteilig Pflegegeld weiterfließen (Kombinationsleistung). Der Entlastungsbetrag (131 €) deckt Betreuung und Haushalt zusätzlich. Unverbindliche Orientierung.

Rechner 8

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen & Co.: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege eine monatliche Pauschale — ohne Rezept und ohne Eigenanteil.

0 €42 €
Das Budget gilt pro Kalendermonat und verfällt am Monatsende.
Diesen Monat noch verfügbar
42 €
von 42 € monatlicher Pauschale
Pro Monat42 €
Pro Jahr504 €

Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026 — für alle Pflegegrade (1–5) gleich hoch, Voraussetzung ist häusliche Pflege. Erstattungsfähig sind die Produkte der Gruppe 54 (u. a. Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz). Kein ärztliches Rezept nötig.

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