Pflege-Rechner — Klarheit in Zahlen.
Was steht Ihnen zu, was bleibt als Eigenanteil, wann läuft welche Frist? Sechs verständliche Rechner geben eine erste, unverbindliche Orientierung — Stand 2026.
Pflegegeld & Kombinationsleistung
Wählen Sie den Pflegegrad. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, zeigt der Rechner, wie viel Pflegegeld anteilig übrig bleibt (Kombinationsleistung).
Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Unverbindliche Orientierung.
Entlastungsbetrag
131 € pro Monat stehen allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu — für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich begrenzt ansparen.
Einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anteilig den Pflegedienst. Stand 2026.
Eigenanteil im Pflegeheim
Was bleibt monatlich selbst zu tragen? Der Leistungszuschlag der Pflegekasse (§ 43c) senkt den pflegebedingten Eigenanteil — je länger der Aufenthalt, desto stärker.
Vereinfachte Schätzung nach SGB XI (§ 43, § 43c), Stand 2026. Pflegegrad 1 erhält 131 € Zuschuss, aber keinen Leistungszuschlag. Verbindlich ist die Abrechnung des Heims. Reicht das Einkommen nicht, hilft die „Hilfe zur Pflege".
Grundsicherung im Alter
Reicht die Rente nicht zum Leben, kann die Grundsicherung die Lücke schließen. Eine grobe Einschätzung: Regelbedarf plus Warmmiete minus anrechenbares Einkommen.
Stark vereinfacht (Regelsatz 2026: 563 € / 1.012 €). Nicht berücksichtigt: Vermögen, Freibeträge, Mehrbedarfe, Kranken-/Pflegeversicherung. Verbindlich entscheidet das Sozialamt.
Wohngeld — Kurz-Check
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, auch für Rentner. Die Berechnung ist komplex — dieser Check gibt nur eine grobe Richtung, ob sich ein Antrag lohnt.
Sehr grobe Schätzung ohne Mietstufe und Detailregeln. Der offizielle Wohngeldrechner des Bundes liefert das verbindliche Ergebnis. Wer Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld (und umgekehrt).
Fristen-Rechner
Kein Datum verpassen: Berechnen Sie die Widerspruchsfrist oder wann der Bescheid spätestens da sein sollte.
Orientierung ohne Gewähr. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids; Feiertage sind bei den Arbeitstagen nicht berücksichtigt. Im Zweifel gilt das Datum im Bescheid.
Pflegedienst-Kosten & Eigenanteil
Sie lassen zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst helfen? Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades — der Rechner zeigt, was übernommen wird und was bleibt.
Sachleistung nach SGB XI, Stand 2026 (PG 2–5: 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €). Liegen die Kosten unter dem Höchstbetrag, kann anteilig Pflegegeld weiterfließen (Kombinationsleistung). Der Entlastungsbetrag (131 €) deckt Betreuung und Haushalt zusätzlich. Unverbindliche Orientierung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen & Co.: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege eine monatliche Pauschale — ohne Rezept und ohne Eigenanteil.
Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026 — für alle Pflegegrade (1–5) gleich hoch, Voraussetzung ist häusliche Pflege. Erstattungsfähig sind die Produkte der Gruppe 54 (u. a. Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz). Kein ärztliches Rezept nötig.
