Hilfsmittel & Wohnraumanpassung.
Vom Pflegebett bis zur bodengleichen Dusche: Diese Hilfen machen den Alltag zu Hause sicherer — und ein guter Teil davon wird von der Pflegekasse bezuschusst.
Zwei Arten von Pflegehilfsmitteln.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — werden pauschal mit 42 € im Monat bezuschusst, für alle Pflegegrade gleich, ganz ohne Rezept.
Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Duschhocker oder Hausnotruf werden meist leihweise gestellt oder bezuschusst — der Hausnotruf bereits ab Pflegegrad 1.
Pflegehilfsmittel im Lexikon Verbrauchspauschale berechnenVom Bedarf zum Zuschuss.
Bedarf feststellen
Oft zeigt sich der Bedarf konkret im Alltag — oder wird bereits bei der Pflegebegutachtung dokumentiert. Notieren Sie, was fehlt: Sicherheit im Bad, beim Aufstehen, beim Gehen.
Begutachtung verstehenVerbrauchspauschale einfach abrufen
Für die monatliche 42-€-Pauschale genügt oft ein formloser Antrag oder die Bestellung über einen Versandanbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Wohnraumanpassung beantragen
Für Umbauten — etwa eine bodengleiche Dusche oder Rampen — gibt es einen separaten Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme, unabhängig von der Verbrauchspauschale. Der Antrag läuft über die Pflegekasse, oft mit einem Kostenvoranschlag.
Unterlagen ordnenDie drei häufigsten Fehler.
- Verbrauchspauschale nicht abrufen. Sie steht ab Pflegegrad 1 monatlich zu — viele Familien wissen das schlicht nicht.
- Wohnraumanpassung mit Hilfsmitteln verwechseln. Es sind zwei getrennte Budgets — beide lassen sich unabhängig voneinander nutzen.
- Ohne Kostenvoranschlag beantragen. Die Kasse verlangt in der Regel einen Voranschlag vor der Umbaumaßnahme, nicht erst die fertige Rechnung.
Damit Zuhause wieder sicher wird — ohne dass Sie allein hinterhertelefonieren.
Von der Verbrauchspauschale bis zur Umbaumaßnahme.
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