Aktuelle Informationen
Pflege 2026 — was gilt.
2026 ist ein Jahr ohne Leistungserhöhung: Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Trotzdem gibt es einige Änderungen, die Sie kennen sollten. Hier der klare Überblick.
Die Beträge 2026
Unverändert gegenüber 2025.
Pflegegeld (PG 2–5)
347–990 € / Monat
Pflegesachleistung (PG 2–5)
796–2.299 € / Monat
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Pflegehilfsmittel
42 € / Monat
Die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Das ist neu oder wichtig
Die wichtigsten Punkte.
- Entlastungsbudget seit Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst — flexibler nutzbar, die Vorpflegezeit entfällt.
- Vollstationäre Leistungen 2026: Der Kassenzuschuss im Heim liegt je Grad bei 131 bis 2.096 €; der Leistungszuschlag auf den Eigenanteil steigt mit der Aufenthaltsdauer (bis 75 %).
- Digitale Pflegeanwendungen (BEEP-Gesetz): Seit Januar 2026 gibt es einen Rahmen von bis zu 70 €/Monat — praktisch aber noch kaum nutzbar, da kaum Anwendungen zugelassen sind.
- Verpflichtende Beratungsbesuche: Bei Pflegegeld sind Beratungseinsätze Pflicht — in PG 2 & 3 halbjährlich, in PG 4 & 5 vierteljährlich.
- Bayerisches Landespflegegeld: Für 2026 beträgt es 500 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) — hier lohnt der Blick auf die aktuellen Antragszeiträume des Freistaats.
Ausblick
In Diskussion — noch nicht beschlossen.
Über eine größere Pflegereform wird derzeit politisch beraten (u. a. über die künftige Struktur einzelner Leistungen). Solange nichts im Bundesgesetzblatt steht, gilt die heutige Rechtslage. Wir halten diese Seite aktuell.
Wir behalten die Änderungen im Blick
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