Oft geht es plötzlich: Die Entlassung steht an, und zu Hause ist die Versorgung noch nicht geregelt. Diese Schritte bringen Sie in wenigen Tagen von der Station in eine sichere Anschlussversorgung.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Sozialdienst früh ansprechen: Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung organisieren (§ 39 SGB V) — nicht bis zum Entlassungstag warten.
Sofort Pflegegrad beantragen: Bei neuem Bedarf sofort den Antrag stellen — Leistungen rückwirkend ab dem Antragstag.
Drei Wege nach der Station: Reha, Kurzzeitpflege oder nach Hause mit Pflegedienst.
Jetzt wichtig: Heute den Sozialdienst ansprechen und den Pflegegrad-Antrag anstoßen.
Die 10 häufigsten Themen während und nach dem Krankenhausaufenthalt.
Nicht jedes Thema betrifft jede Familie — und keines endet mit der Entlassung. Zu jedem Punkt: was jetzt zu tun ist, was sich schon vorher vorbereiten lässt, und worauf später noch zu achten ist.
Entlassmanagement einschaltenDer Sozialdienst der Station organisiert gesetzlich verpflichtend die Anschlussversorgung (§ 39 SGB V) — früh ansprechen, nicht erst am letzten Tag.ChecklisteDavorAuch ohne akuten Anlass: Eine gefüllte Notfallmappe mit den wichtigsten Unterlagen spart im Ernstfall wertvolle Zeit. Notfallmappe anlegenDanachEin bis zwei Wochen nach der Entlassung: Sind alle vereinbarten Hilfen (Pflegedienst, Reha-Platz) tatsächlich angelaufen?
Anschlussheilbehandlung (Reha) klärenVerbessert die Chancen auf Rückgewinnung von Fähigkeiten oft deutlich — wird nicht immer von selbst angeboten.DanachNach der Reha: Hat sich der Unterstützungsbedarf verändert? Ein Pflegetagebuch hält das für eine mögliche Höherstufung fest. Pflegetagebuch führen
Pflegegrad-Eilantrag stellenBei akutem Bedarf oft beschleunigt begutachtet, Leistungen rückwirkend ab Antragstag.Antrag stellenDavorAuch ohne akuten Anlass: Wer frühzeitig ein Pflegetagebuch führt, hat es bei einem späteren Antrag deutlich leichter. Jetzt beginnenDanachDrei bis sechs Monate nach dem Bescheid: Hat sich der Bedarf verändert? Eine Höherstufung lässt sich formlos beantragen. Höherstufung beantragen
Häusliche Krankenpflege organisierenVerbände, Spritzen, Medikamentengabe (§ 37 SGB V) — auf Verordnung, auch ohne Pflegegrad möglich.Pflegedienst findenDanachNach einigen Wochen: Passt der Pflegedienst noch zum tatsächlichen Bedarf, oder sollte etwas angepasst werden?
Hilfsmittel für Zuhause besorgenPflegebett, Rollator, Hausnotruf — am besten schon vor der Rückkehr nach Hause bestellt.ÜbersichtDavorZeichnet sich Unterstützungsbedarf ab, bevor er akut wird? Hilfsmittel lassen sich meist schon vorab klären.DanachNach einigen Monaten: Reicht die monatliche Verbrauchspauschale (42 €), oder wird mehr benötigt? Pauschale prüfen
Medikamentenplan aktualisierenNach einem Klinikaufenthalt ändert sich die Medikation häufig — ein aktueller, übersichtlicher Plan verhindert Fehler.Medikamentenplan führenDavorAm besten schon vor einem geplanten Klinikaufenthalt anlegen — das erleichtert der Klinik die Übernahme.DanachNach etwa sechs Wochen: Hat sich seit der Entlassung noch etwas an der Medikation verändert?
Überbrückung organisierenKurzzeitpflege oder Haushaltshilfe für die ersten Wochen, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht.KurzzeitpflegeDavorIst ein Klinikaufenthalt planbar, etwa eine Operation? Kurzzeitpflege-Plätze vorab reservieren, sie sind oft knapp.DanachReicht die Kurzzeitpflege-Zeit nicht aus? Verhinderungspflege lässt sich damit kombinieren. Verhinderungspflege
Nachsorgetermine koordinierenHausarzt, Fachärzte, Kontrolltermine — leicht zu verlieren, wenn niemand den Überblick behält.Aufgaben verteilenDavorEine gemeinsame Terminübersicht in der Familie hilft am meisten, wenn sie schon vor dem ersten Termin steht.DanachNach den ersten Kontrollterminen: Wurden alle Befunde besprochen und die nächsten Schritte festgehalten?
Rechtlich absichernOhne Vorsorgevollmacht darf niemand automatisch für einen Angehörigen entscheiden — das fällt nach einem Klinikaufenthalt oft schmerzlich auf.Vollmacht & VerfügungDavorAm besten lange bevor ein Ernstfall eintritt: Die Vollmacht lässt sich in Ruhe vorbereiten, nicht erst unter Zeitdruck.DanachNach der Erstellung: Liegt eine Kopie auch bei der bevollmächtigten Person und dem Hausarzt vor?
Finanzierung & Zuzahlungen klärenWas Kasse und Pflegekasse tragen, was als Eigenanteil bleibt — früh klären, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.ÜbersichtDanachNach einem Jahr im Pflegeheim steigt der Leistungszuschlag automatisch — lohnt sich, den Eigenanteil neu zu prüfen. Eigenanteil neu berechnen
Jedes Krankenhaus muss die Anschlussversorgung organisieren (§ 39 SGB V). Wenden Sie sich früh an den Sozialdienst der Station — er hilft bei Reha, Hilfsmitteln, Kurzzeitpflege und Pflegedienst. Warten Sie nicht bis zum Entlassungstag.
Früh ansprechenSagen Sie schon bei der Aufnahme, dass zu Hause Unterstützung nötig sein wird. So bleibt Zeit zu planen.
Ist neu Pflege nötig, stellen Sie sofort einen Pflegegrad-Antrag — bei akutem Bedarf aus dem Krankenhaus heraus wird oft schneller begutachtet. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragstag.
Je nach Zustand gibt es drei Wege: eine Reha (Anschlussheilbehandlung) zur Erholung, die Kurzzeitpflege zur Überbrückung, oder direkt nach Hause mit Pflegedienst. Der Sozialdienst berät, welcher Weg passt.
Sorgen Sie für Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) und prüfen Sie kleine Umbauten. Für medizinische Aufgaben wie Verbände oder Spritzen gibt es die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) — auf Verordnung, sogar ohne Pflegegrad.
Ein Krankenhausaufenthalt macht oft schmerzlich bewusst: Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand automatisch für Ihren Angehörigen entscheiden — auch nicht die eigenen Kinder. Solange es noch möglich ist, sollte das nachgeholt werden.
Noch vor der Entlassung gilt: Das Krankenhaus muss die Versorgung danach mitplanen — das heißt Entlassmanagement. Sagen Sie dort, dass es zu Hause ohne Hilfe nicht gehen wird.
Wir geben Ihnen die richtigen Sätze mit — und sprechen auf Wunsch selbst mit dem Sozialdienst.
02So früh wie möglich
Pflegegrad beantragen — ein Anruf genügt
Formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse sitzt. Ab dem Tag dieses Anrufs gelten spätere Leistungen rückwirkend.
Das Datum ist bares Geld wert — wir bereiten den Anruf mit Ihnen vor oder übernehmen den Antrag.
03Die 1–2 Wochen danach
Pflegetagebuch führen
Notieren Sie, was im Alltag nicht mehr allein geht — Waschen, Anziehen, Essen, die Nächte. Dazu Arztberichte und die Medikamentenliste. Eine Vorlage finden Sie in unserem Behörden-Ordner.
Unsere Vorlage führt Sie Punkt für Punkt — niemand muss mehr aus dem Gedächtnis erklären.
04Ein angekündigter Vormittag
Die Begutachtung — bei Ihnen zu Hause
Der Medizinische Dienst schaut auf sechs Lebensbereiche des Alltags. Nichts vorführen, nichts beschönigen — und als Angehörige:r unbedingt dabei sein.
Wir bereiten Sie auf jede Frage vor — es zählt der normale Tag, nicht der beste.
05Nach spätestens 25 Arbeitstagen
Der Bescheid — und Ihre Leistungen
Pflegegrad 1 bis 5 entscheidet über Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag. Zu niedrig eingestuft? Dann bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch.
Wir rechnen nach, ob der Bescheid stimmt — und begleiten notfalls den Widerspruch.
06Ab dem ersten Monat
Leistungen nutzen — Hilfe, die ankommt
Pflegegeld einrichten, Pflegedienst oder Tagespflege organisieren, den Entlastungsbetrag ausschöpfen. Aus dem Bescheid wird spürbare Hilfe im Alltag.
Wir richten alles mit Ihnen ein — und Sie haben wieder Zeit für das Wesentliche.