Verhinderungspflege — damit auch Sie eine Pause bekommen.
Urlaub, eine Krankheit oder einfach ein freier Nachmittag: Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflege, damit Sie sich erholen können — ohne dass die Versorgung zu Hause aussetzt.
Was Verhinderungspflege leistet.
Sind Sie als pflegende Person verhindert — durch Urlaub, Krankheit oder andere Termine —, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege: bis zu 1.685 € im Jahr, nutzbar stunden-, tage- oder wochenweise. Voraussetzung ist in der Regel Pflegegrad 2 oder höher sowie mindestens sechs Monate häusliche Pflege im Vorfeld.
Die Vertretung kann ein Pflegedienst, aber auch andere Angehörige, Freunde oder Nachbarn übernehmen — das macht die Leistung besonders flexibel.
Verhinderungspflege im Lexikon Auswirkung auf das PflegegeldIn drei Schritten zur Auszeit.
Vertretung organisieren
Entscheiden Sie, wer übernimmt — ein professioneller Pflegedienst für längere Zeiträume, oder eine vertraute Person für stundenweise Entlastung.
Pflegedienst findenAntrag bei der Pflegekasse stellen
Formlos möglich, am besten mit ungefährem Zeitraum. Eine rückwirkende Erstattung ist oft möglich — Belege in jedem Fall aufheben.
Antrag als MusterbriefMit Kurzzeitpflege kombinieren
Reicht eine stundenweise Vertretung nicht, lässt sich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren und so der mögliche Zeitraum deutlich verlängern.
Kurzzeitpflege kombinierenDie drei häufigsten Fehler.
- Nur an lange Urlaube denken. Auch ein freier Nachmittag pro Woche lässt sich stundenweise abrechnen — viele nutzen das nicht.
- Belege nicht aufheben. Ohne Nachweis der Vertretungskosten ist eine rückwirkende Erstattung schwierig.
- Kombination mit Kurzzeitpflege übersehen. Wer beide Budgets kennt, kann deutlich länger entlastet werden als mit nur einer Leistung.
Wir beantragen die Verhinderungspflege — und organisieren auf Wunsch die passende Vertretung.
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