Kurzzeitpflege — schnell den richtigen Platz finden.
Nach dem Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht, oder wenn Sie als pflegende Angehörige ausfallen: Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr — bezuschusst von der Pflegekasse.
Was Kurzzeitpflege leistet.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung — für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € für die reinen Pflegekosten; Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst, teils unterstützt durch den Entlastungsbetrag.
Typische Anlässe: die Brücke nach einem Krankenhausaufenthalt, bis zu Hause alles organisiert ist — oder eine Verschnaufpause, wenn Sie als pflegende Person selbst erkranken oder Urlaub brauchen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
Kurzzeitpflege im Lexikon Entlastungsbetrag berechnenIn drei Schritten zum Platz.
Frühzeitig anfragen
Kurzzeitpflege-Plätze sind knapp — besonders kurzfristig. Wenden Sie sich direkt an Einrichtungen in der Nähe oder lassen Sie sich vom Sozialdienst des Krankenhauses vermitteln, falls die Situation aus einer Entlassung entsteht.
Krankenhausentlassung organisierenAntrag bei der Pflegekasse stellen
Formlos möglich, am besten mit Datum des gewünschten Zeitraums. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, muss dieser parallel oder vorher beantragt werden — bei akutem Bedarf wird oft beschleunigt begutachtet.
Pflegegrad beantragen Passenden Musterbrief wählenMit Verhinderungspflege kombinieren
Reichen die acht Wochen nicht, lässt sich der Zeitraum durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege verlängern — ein Kombinationsmodell, das viele Familien nicht kennen.
Verhinderungspflege kombinierenDie drei häufigsten Fehler.
- Zu spät anfragen. Wer erst am Entlasstag sucht, findet selten kurzfristig einen Platz — früh beim Sozialdienst oder direkt bei Einrichtungen anfragen.
- Entlastungsbetrag nicht mitdenken. Er kann einen Teil von Unterkunft und Verpflegung decken — wird aber oft schlicht vergessen.
- Verhinderungspflege ungenutzt lassen. Die Kombination beider Leistungen verlängert die mögliche Zeit deutlich — ohne Antrag verfällt der Anspruch.
Gerade nach einer Krankenhaus-Entlassung zählt jeder Tag.
Wir kümmern uns um Verfügbarkeit, Antrag und Kostenklärung.
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