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Überbrückung, wenn es schnell gehen muss
Uhr-Symbol für eine zeitlich befristete Unterbringung

Kurzzeitpflege — schnell den richtigen Platz finden.

Nach dem Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht, oder wenn Sie als pflegende Angehörige ausfallen: Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr — bezuschusst von der Pflegekasse.

In Kürze
Was ist Kurzzeitpflege?Platz findenAntrag & Kosten
Kurz erklärt

Was Kurzzeitpflege leistet.

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung — für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € für die reinen Pflegekosten; Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst, teils unterstützt durch den Entlastungsbetrag.

Typische Anlässe: die Brücke nach einem Krankenhausaufenthalt, bis zu Hause alles organisiert ist — oder eine Verschnaufpause, wenn Sie als pflegende Person selbst erkranken oder Urlaub brauchen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Kurzzeitpflege im Lexikon Entlastungsbetrag berechnen
Der Ablauf

In drei Schritten zum Platz.

1

Frühzeitig anfragen

Kurzzeitpflege-Plätze sind knapp — besonders kurzfristig. Wenden Sie sich direkt an Einrichtungen in der Nähe oder lassen Sie sich vom Sozialdienst des Krankenhauses vermitteln, falls die Situation aus einer Entlassung entsteht.

Krankenhausentlassung organisieren
2

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Formlos möglich, am besten mit Datum des gewünschten Zeitraums. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, muss dieser parallel oder vorher beantragt werden — bei akutem Bedarf wird oft beschleunigt begutachtet.

Pflegegrad beantragen Passenden Musterbrief wählen
3

Mit Verhinderungspflege kombinieren

Reichen die acht Wochen nicht, lässt sich der Zeitraum durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege verlängern — ein Kombinationsmodell, das viele Familien nicht kennen.

Verhinderungspflege kombinieren
Aus der Praxis

Die drei häufigsten Fehler.

  • Zu spät anfragen. Wer erst am Entlasstag sucht, findet selten kurzfristig einen Platz — früh beim Sozialdienst oder direkt bei Einrichtungen anfragen.
  • Entlastungsbetrag nicht mitdenken. Er kann einen Teil von Unterkunft und Verpflegung decken — wird aber oft schlicht vergessen.
  • Verhinderungspflege ungenutzt lassen. Die Kombination beider Leistungen verlängert die mögliche Zeit deutlich — ohne Antrag verfällt der Anspruch.
Wir finden kurzfristig einen Platz

Gerade nach einer Krankenhaus-Entlassung zählt jeder Tag.

Wir kümmern uns um Verfügbarkeit, Antrag und Kostenklärung.

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