Entlastung — Sie dürfen sich Unterstützung holen.
Es gibt mehr Ansprüche, als die meisten Familien nutzen — und sie lassen sich kombinieren. Ein Überblick, was Ihnen konkret zusteht.
Drei Ansprüche — ein Ziel.
Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich, ab Pflegegrad 1) ist der Grundbaustein: zweckgebunden für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder Tagespflege — und die einzige Leistung, die wirklich jedem Pflegegrad zusteht.
Tagespflege gibt Struktur und Gesellschaft für den Betroffenen und freie Zeit für Sie — als eigene Leistung, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Verhinderungspflege greift, wenn Sie selbst ausfallen — für einen Nachmittag oder mehrere Wochen.
Entlastungsbetrag im Lexikon Entlastungsbetrag berechnenDrei Wege, in dieser Reihenfolge sinnvoll.
Entlastungsbetrag zuerst prüfen
Er steht allen Pflegegraden zu und wird am häufigsten übersehen. Prüfen Sie, ob Sie ihn bereits nutzen — nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort.
Regelmäßige Entlastung: Tagespflege
Für wiederkehrende freie Zeit — ein oder mehrere Tage pro Woche — ist Tagespflege oft die passendste, planbare Lösung.
Tagespflege & Dienste findenPunktuelle Auszeit: Verhinderungspflege
Für Urlaub, Krankheit oder einen einzelnen freien Nachmittag — flexibel nutzbar, auch stundenweise.
Verhinderungspflege beantragen Kurzzeitpflege bei längerem AusfallSpüren Sie, dass es zu viel wird?
Ein kurzer, anonymer Selbsttest gibt Ihnen eine erste ehrliche Rückmeldung.
Wir zeigen, welche Entlastung zu Ihrer Situation passt — und übernehmen die Anträge.
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